Warum Karl-Heinz Gimbel in den Kreistag Marburg-Biedenkopf wählen!


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Information zum neuen Kommunalwahlrecht - Teil I

Wie werden die Stimmen ausgezählt / verteilt? -
Beispiel: Kreistagswahl im Kreis Marburg-Biedenkopf

Stimmenvergabe

  1. Jede Wählerin und jeder Wähler im Kreis Marburg-Biedenkopf hat zur Wahl des Kreistags maximal 81 Stimmen (= Zahl der zu wählenden Abgeordneten). Kreuzt der Wähler nur eine einzige Liste an, so werden vom Wahlausschuss die zur Verfügung stehenden 81 Stimmen auf die Kandidaten der Liste verteilt. Dies geschieht von oben nach unten. Falls weniger als 81 Kandidaten aufgeführt sind, erhalten - wieder von oben nach unten - die Kandidaten weitere Stimmen (Kumulierung), maximal 3 Stimmen. Hat eine Liste weniger als 27 Kandidaten, so kann der Wahlausschuss nicht alle Stimmen verteilen. Die Reststimmen gehen verloren.

  2. Werden im angegeben Fall zusätzlich zur Listenstimme noch Einzelstimmen an andere Kandidaten vergeben, so reduziert sich die Zahl der Stimmen für die Liste entsprechend.

  1. Werden vom Wähler ausschließlich Einzelstimmen an Kandidaten vergeben, so darf die Zahl von 81 Stimmen in dem Fall nicht überschritten werden, wenn Kandidaten von mehr als einer Liste angekreuzt werden (panaschieren). Sollte dies der Fall sein, werden alle Stimmen ungültig.
    Allerdings: Sind (durch Kumulieren) mehr als 81 Stimmen auf einer einzigen Liste vergeben worden, so kann dies vom Wahlvorstand "geheilt" werden. Von unten her - beginnend bei den Einzelstimmen - werden die überzähligen Kreuze gestrichen.
    Sind weniger als 81 Stimmen vergeben worden, gehen die Reststimmen verloren.

Tip: Eine Liste ankreuzen und eventuell weitere Einzelkandidaten.

Stimmauszählung

  1. Wenn der Wahlausschuss alle Stimmen der gültigen Stimmzettel auf die Einzelkandidaten verteilt hat (siehe oben, Punkt 1), werden die Stimmen jedes Einzelkandidaten zusammengezählt.

  2. Anschließend wird aus den Stimmen aller Einzelkandidaten einer Liste die Summe gebildet. Wenn alle Listen zusammengezählt sind, erfolgt die Verteilung der Mandate auf Basis der Gesamtstimmenzahl der Listen (Verteilung nach Verhältniswahl, Berechnung nach System von Hare-Niemeyer).

  3. Innerhalb der Listen werden die Mandate auf die Kandidaten mit den höchsten Einzelstimmen der Reihenfolge nach verteilt.

Fazit:

Der Wähler konnte bisher ausschließlich eine Liste/eine Partei wählen oder abwählen. Jetzt kann der Wähler zusätzlich noch die Reihenfolge der Kandidaten der einzelnen Liste bestimmen. Er kann die Chancen von Einzelkandidaten verbessern (durch Kumulieren) oder auch reduzieren (durch Streichung).

Eine Frage wird oft gestellt:

Mit wieviel Stimmenanteilen kann eine Liste/Partei ein Mandat im Kreistag erzielen?

Die folgenden Aufstellung gibt darüber eine erste Auskunft. Die Zahlen können - auf Grund der unterschiedlichen Werte, je nachdem, wieviel Listen aufgestellt werden - um 0,1 % differieren.

Aufstellung: Wann erhält eine Liste ein Mandat im Kreistag?


   Zahlen für Kreistag
   Marburg-Biedenkopf

   > 0,6 %   -   1 Abg. 
   > 1,9 %   -   2 Abg. 
   > 3,1 %   -   3 Abg.
   > 4,3 %   -   4 Abg.
   > 5,6 %   -   5 Abg.
   > 6,8 %   -   6 Abg.
   > 8,1 %   -   7 Abg.
           usw.
	

Verfasser: Karl-Heinz Gimbel


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