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Information zum neuen Kommunalwahlrecht - Teil I
Wie werden die Stimmen ausgezählt / verteilt? -
Beispiel: Kreistagswahl im Kreis Marburg-Biedenkopf
Stimmenvergabe
- Jede Wählerin und jeder Wähler im Kreis Marburg-Biedenkopf hat zur Wahl des Kreistags
maximal 81 Stimmen (= Zahl der zu wählenden
Abgeordneten). Kreuzt der Wähler nur eine einzige Liste an, so werden vom Wahlausschuss die
zur Verfügung stehenden 81 Stimmen auf die Kandidaten der Liste verteilt. Dies geschieht von
oben nach unten. Falls weniger als 81 Kandidaten aufgeführt sind, erhalten - wieder von oben
nach unten - die Kandidaten weitere Stimmen (Kumulierung), maximal 3 Stimmen. Hat eine Liste
weniger als 27 Kandidaten, so kann der Wahlausschuss nicht alle Stimmen verteilen. Die Reststimmen
gehen verloren.
- Werden im angegeben Fall zusätzlich zur Listenstimme noch Einzelstimmen an andere
Kandidaten vergeben, so reduziert sich die Zahl der Stimmen für die Liste entsprechend.
- Werden vom Wähler ausschließlich Einzelstimmen an Kandidaten vergeben, so darf
die Zahl von 81 Stimmen in dem Fall nicht überschritten werden, wenn Kandidaten von mehr als
einer Liste angekreuzt werden (panaschieren). Sollte dies der Fall sein, werden alle
Stimmen ungültig.
Allerdings: Sind (durch Kumulieren) mehr als 81 Stimmen auf einer einzigen Liste vergeben worden,
so kann dies vom Wahlvorstand "geheilt" werden. Von unten her - beginnend bei den Einzelstimmen -
werden die überzähligen Kreuze gestrichen.
Sind weniger als 81 Stimmen vergeben worden,
gehen die Reststimmen verloren.
Tip: Eine Liste ankreuzen und eventuell weitere Einzelkandidaten.
Stimmauszählung
- Wenn der Wahlausschuss alle Stimmen der gültigen Stimmzettel auf die Einzelkandidaten
verteilt hat (siehe oben, Punkt 1), werden die Stimmen jedes Einzelkandidaten zusammengezählt.
- Anschließend wird aus den Stimmen aller Einzelkandidaten einer Liste die Summe gebildet.
Wenn alle Listen zusammengezählt sind, erfolgt die Verteilung der Mandate auf Basis der
Gesamtstimmenzahl der Listen (Verteilung nach Verhältniswahl, Berechnung nach System von Hare-Niemeyer).
- Innerhalb der Listen werden die Mandate auf die Kandidaten mit den höchsten Einzelstimmen
der Reihenfolge nach verteilt.
Fazit:
Der Wähler konnte bisher ausschließlich eine Liste/eine Partei wählen oder
abwählen. Jetzt kann der Wähler zusätzlich noch die Reihenfolge der Kandidaten der
einzelnen Liste bestimmen. Er kann die Chancen von Einzelkandidaten verbessern (durch Kumulieren)
oder auch reduzieren (durch Streichung).
Eine Frage wird oft gestellt:
Mit wieviel Stimmenanteilen kann eine Liste/Partei ein Mandat im Kreistag
erzielen?
Die folgenden Aufstellung gibt darüber eine erste Auskunft. Die Zahlen können
- auf Grund der unterschiedlichen Werte, je nachdem, wieviel Listen aufgestellt werden - um 0,1 %
differieren.
Aufstellung: Wann erhält eine Liste ein Mandat im Kreistag?
Zahlen für Kreistag
Marburg-Biedenkopf
> 0,6 % - 1 Abg.
> 1,9 % - 2 Abg.
> 3,1 % - 3 Abg.
> 4,3 % - 4 Abg.
> 5,6 % - 5 Abg.
> 6,8 % - 6 Abg.
> 8,1 % - 7 Abg.
usw.
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